Vorzeige-Behinderte als Alibi in Berlin ?

TeilnehmerInnen an Bundestagsveranstaltung gesucht

Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2016 von Ottmar Miles-Paul

Fragezeichen
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© kobinet/omp

Berlin (kobinet) Zur Veranstaltung des Deutschen Bundestages unter dem Motto „Politik für und mit Menschen mit Behinderung“ am 23. September im Paul-Löbe-Haus in Berlin haben die Fraktionen des Deutschen Bundestages ca. 180 vorwiegend selbst behinderte Menschen eingeladen. Um die Veranstaltung best möglich für die Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten zum aktuellen Bundesteilhabegesetz nutzen zu können, recherchiert der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz derzeit, wer an der Veranstaltung teilnimmt. Diejenigen, die eingeladen und dabei sind, werden gebeten, sich per E-Mail bei Ottmar Miles-Paul unter ottmar.miles-paul@bifos.de zwecks besserer Vorbereitung zu melden.

Kritik im Vorfeld der Bundestagsveranstaltung

Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2016 von Ottmar Miles-Paul

Plenarsaal des Bundestages
Plenarsaal des Bundestages
© Bundestag

Berlin (kobinet) Für den 23. September hat Ulla Schmidt in ihrer Funktion als Bundestagsvizepräsidentin zu einer Veranstaltung des Deutschen Bundestages in Zusammenwirken mit den Behindertenbeauftragten der Bundestagsfraktionen eingeladen. Geladen sind hierfür behinderte Menschen, die von den einzelnen Fraktionen vorgeschlagen wurden. Im Vorfeld dieser Veranstaltung, die an die Veranstaltung „Menschen mit Behinderung im Deutschen Bundestag“ vom Jahr 2012 anknüpfen soll, wird zunehmend Kritik laut.

Unter dem Motto „Versprochen – Gebrochen“ kritisieren die Sozialdenker, dass Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert 2012 versprochen hatte, diesen Kontakt wie das Jugendparlament, jedoch nicht jedes Jahr sondern alle zwei Jahre fortzuführen. Seit 2012 seien allerdings bereits vier Jahre ins Land gezogen. Statt einer vergleichbaren Veranstaltung wie dem Jugend- und Seniorenparlament sei nun eine 3 1/2stündige Fachveranstaltung im Foyer des Paul-Löbe-Hauses rausgekommen. „Hier wurden nur 180 ausgewählte Menschen mit Behinderungen eingeladen, damit sie wieder eine Veranstaltung durchführen können, die nichts mit unserem Motto: ‚Nichts über Uns, ohne Uns‘  verbindet. Die Politiker werden wieder über uns reden, über ein ‚gutes Bundesteilhabegesetz‘, was schlecht für unsere Teilhabe ist und der UN-BRK entgegen steht. Dies geschieht aber wieder mal nicht mit uns. Sie gestalten es wieder von Oben nach Unten, weil sie es ja gut mit uns meinen. Sie haben den inklusiven Gedanken unserer Behindertenbewegung nicht verstanden“, kritisieren die Sozialdenker die Veranstaltung auf ihrer Homepage.

Dass die Veranstaltung bereits um 9:00 Uhr beginnt und viele behinderte Menschen daher dazu zwingt, in Berlin zu übernachten, ist ein weiterer Kritikpunkt. Zumal der Deutsche Bundestag die Reise- und Übernachtungskosten für eine nötige Assistenzkraft nicht übernimmt. Brisant ist auch, dass die Veranstaltung nun so stattfindet, dass fast zeitgleich die Debatte zur Reform des von den Verbänden heftig kritisierten Pflegeversicherungsgesetzes PSG III gegen 12:00 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages stattfinden dürfte, so dass die eingeplante knappe Zeit zum Bundesteilhabegesetz evtl. noch beschnitten werden könnte.

Leserkommentar:

In der Dokumentation von 2012 steht auf Seite 29 als Ergebnis der Arbeitsgruppe 1 (Arbeit und Soziales):

„Der Deutsche Bundestag und das zuständige Ministerium sollen mit geeigneten Mitteln untersuchen, was die Ursachen für das gesetzwidrige Handeln von Behörden und Kostenträgern bei der Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, der Träger der Sozialhilfe und der Krankenkassen sind, und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um dies abzustellen.“

Aaaalso:
Für das Herausfinden der Ursachen erübrigt es sich, Studien in Auftrag zu geben, denn es ist offensichtlich, dass Kostenträger deshalb keine Skrupel bei der Leistungsverweigerung haben, weil sie bei ihrem gesetzeswidrigen Vorgehen keine negativen Konsequenzen zu befürchten haben. Wenn nur ein Bruchteil der behinderten Menschen die verweigerte Leistung mit Widersprüchen oder Klagen erkämpft, haben die Kostenträger bei allen anderen die Kosten tatsächlich „eingespart“ – ohne Rücksicht auf Verluste bei den Betroffenen.

Was aber hat der Bundestag bzw. das BMAS seit der Veranstaltung 2012 unternommen, um diesen Zustand abzustellen?

Und was würde passieren, wenn weitere derartige Veranstaltungen stattfinden, die immer wieder zu den gleichen Ergebnissen führen, ohne dass sich an der Tatsache etwas ändert, dass nur die Stärksten ihre Rechte durchkämpfen können?

Leserkommentar:

Was soll das werden? Eine Akklamationsveranstaltung, damit man nachher sagen kann, man hätte die Menschen mit Behinderung einbezogen? Genau: 180 (nach welchen Kriterien?) ausgesuchte Menschen mit Behinderung! Vielleicht kann man zeit-und ortsgleich die Debatte zum PSG III direkt mit abfrühstücken. Beide Gesetze gehören in die selbe Tonne! Restmüll, nicht recyclebar.

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